BDZV steht künftig für Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger

Die Mitglieder- und Delegiertenversammlung des BDZV hat am 22. September, dem Vortag des Zeitungskongresses, beschlossen, den Verbandsnamen zu ändern. Die Marke BDZV bleibt bestehen, der Buchstabe D erhält jedoch eine andere Bedeutung. Die überwältigende Mehrheit der Delegierten entschieden, dass die Abkürzung künftig für Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger stehen soll. Vor der offiziellen Nutzung muss der neue Name noch beim Amtsgericht (Berlin-Charlottenburg) eingereicht und bewilligt werden – bis dahin wird der bisherige Name weitergeführt.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) vertritt als Spitzenorganisation die Interessen der Zeitungsverlage und digitalen Publisher in Deutschland und auf EU-Ebene. Mit ihren Print- und Digitalausgaben erreichen die deutschen Zeitungen täglich mehr als 62 Millionen Menschen. Damit ist Deutschland der größte Zeitungsmarkt Europas und der fünftgrößte der Welt.

Über seine zehn Landesverbände gehören dem BDZV 286 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 14,3 Millionen verkauften Exemplaren sowie 13 Wochenzeitungen mit knapp einer Million verkauften Exemplaren an. Die Zeitungsverlage bieten darüber hinaus mehr als 600 digitale journalistische Angebote und Marken im Internet an.

Der BDZV hat auf die Transformation der Branche reagiert und sich breiter aufgestellt. Seit 2020 können auch Unternehmen digitaler journalistische Marken im Verband Mitglied werden, die nicht einem bereits bestehenden Mitgliedsverlag angehören.

Die Geschäftsstelle des BDZV hat ihren Sitz im Haus der Presse im historischen Zeitungsviertel in Berlin-Kreuzberg. Gegründet wurde der Verband 1954 als Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Im Bild das Haus der Presse in Berlin, Markgrafenstraße 15, unter anderem auch der Sitz des BDZV